Allgemeine Geschäftsbedingungen – AGB

der Firma Fahrzeugtechnik Hattingen Kraftfahrzeugteile-Großhandel    Dreseler & Stephan GmbH

§ 1 Geltungsbereich

1.1

Unsere nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Bestellungen von Waren, die ein Unternehmer über den Online-Shop der

     Firma Fahrzeugtechnik Hattingen Kraftfahrzeugteile-Großhandel
     Dreseler & Stephan GmbH
     Zum Ludwigstal 17
     45527 Hattingen

im Folgenden “FTH” abgibt.

Es gilt jeweils die zum Zeitpunkt der Bestellung gültige Fassung der AGB.

1.2

Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt. (§ 14 Absatz 1 BGB)

1.3

Gegenüber Unternehmern gelten diese AGB auch für künftige Geschäftsbe­ziehungen, ohne dass wir nochmals auf sie hinweisen müssten. Verwendet der Kunde entgegenstehende oder ergänzende allgemeine Geschäftsbedingungen, wird deren Geltung hiermit widersprochen; sie werden nur dann Vertragsbe­standteil, wenn wir dem ausdrücklich zustimmen.

1.4

Die Geschäftsbeziehungen zwischen uns und dem Kunden unterliegen vorbehaltlich zwingender internationalprivatrechtlicher Vorschriften dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gerichtsstand ist Hattingen.

§ 2 Vertragsinhalt und Vertragsschluss

2.1

Der Kaufvertrag kommt zustande mit der Firma Fahrzeugtechnik Hattingen, Kraftfahrzeugteile- Großhandel, Dreseler & Stephan GmbH, Hattingen.

2.2

FTH bietet ihren Kunden die Möglichkeit, über die Internet-Seite https://shop.ft-hattingen.com Fahrzeugersatzteile für schienengebundene Fahr­zeuge und Kraftomnibusse zu bestellen und zu kaufen. Die Darstellung der Pro­dukte im Online-Shop stellt kein rechtlich bindendes Angebot dar, sondern einen unverbindlichen Online-Katalog. Abweichungen und technische Änderungen gegenüber den Abbildungen oder Beschreibungen sind möglich. Der Kunde kann die Produkte zunächst unverbindlich in den Warenkorb legen und seine Eingabe vor Absenden der verbindlichen Bestellung jederzeit korrigieren, indem er die hierfür im Bestellablauf vorgesehenen und erläuterten Bestellhilfen nutzt. Durch anklicken des Bestellbuttons gibt der Kunde eine verbindliche Bestellung der im Warenkorb enthaltenen Waren ab. Die Bestätigung des Zugangs der Bestellung erfolgt per E-Mail unmittelbar nach dem Absenden der Bestellung. Die Annahme der Bestellung erfolgt durch Versand einer separaten E-Mail oder durch Auslieferung der Ware innerhalb von 2 Tagen.

§ 3 Vertragssprache, Vertragstextspeicherung

3.1

Die für den Vertragsschluss zur Verfügung stehende Sprache ist Deutsch.

3.2

Wir speichern den Vertragstext und senden Ihnen die Bestelldaten und unsere AGB per E-Mail zu. Die AGB können Sie jederzeit unter https:// www.ft-hattingen.com/agb einsehen und herunterladen. Ihre vergangenen Bestellungen können Sie in unse­rem Kunden-Login einsehen.

§ 4 Preise

Maßgeblich sind die zum Zeitpunkt der Bestellung geltenden Preise. Diese ver­stehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer in Höhe von derzeit 19 % und zuzüglich der Versand- und Verpackungskosten. Näheres zur Höhe der Ver­sand- und Verpackungskosten entnehmen Sie dem Online-Katalog.

§ 5 Bezahlung

5.1

In unserem Shop erhalten Sie nach erfolgreicher Bonitätsprüfung gegen Vorkasse, soweit wir mit Ihnen keine abweichende Zahlungsvereinbarung getroffen haben.

5.2

Der Abzug von Skonto bedarf besonderer schriftlicher Vereinbarung.

5.3

Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind. Außerdem ist er zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

5.4

Bei Zahlungsverzug sind vorbehaltlich der Geltendmachung weiterer Schadens­ersatzansprüche Verzugszinsen in Höhe von 9 % über dem Basiszins der Deutschen Bundesbank zu entrichten. Vor Zahlung fälliger Rechnungsbeträge einschließlich Verzugszinsen sind wir zu keiner weiteren Lieferung aus irgendei­nem laufenden Vertrag verpflichtet. Ist der Kunde mit der Bezahlung einer Rechnung in Verzug geraten, so werden seine sämtlichen Verbindlichkeiten sofort fällig und wir können für die noch ausstehenden Lieferungen unter Fortfall des Zahlungszieles Vorkasse vor Auslieferung der Ware verlangen. Gleiches gilt bei Nichteinlösung von Wechseln oder Schecks, Zahlungseinstellung, Insol­venz sowie Nachsuchung eines Vergleichs durch den Kunden.

§ 6 Lieferzeit

6.1

Der Beginn der von uns angegebenen Lieferzeit setzt die Abklärung aller techni­schen Fragen voraus.

6.2

Wir übernehmen keinerlei Beschaffungsrisiko. Der Vertragsschluss erfolgt daher unter dem Vorbehalt, im Falle nicht richtiger oder nicht ordnungsgemäßer Liefe­rung durch unseren Vorlieferanten die Leistungen nicht oder nur teilweise zu erbringen, sofern wir rechtzeitig mit dem Vorlieferanten ein sog. kongruentes Deckungsgeschäft geschlossen haben. Unsere Verantwortlichkeit für Vorsatz oder Fahrlässigkeit bleibt hier­von unberührt. Im Falle der Nichtverfügbarkeit oder der nur teilweisen Verfüg­barkeit der Leistung werden wir den Kunden unverzüglich informieren; im Falle des Rücktritts wird die Gegenleistung unverzüglich dem Kunden erstattet. Bei Bezug von Erzeugnissen, für die eine Preisbindung und/oder eine Absatzbindung besteht, gelten außer diesen AGB die besonderen Bedingungen des betreffenden Herstellers. Der Kunde ist verpflichtet, sich auch von dem Inhalt dieser Bedin­gungen Kenntnis zu verschaffen. Er kann sich nicht auf eine Unkenntnis solcher Bedingungen berufen.

6.3

Die Einhaltung unserer Lieferverpflichtung setzt weiter die rechtzeitige und ord­nungsgemäße Erfüllung der Verpflichtung des Kunden voraus. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrags bleibt vorbehalten.

6.4

Kommt der Kunde in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mit­wirkungspflichten, so sind wir berechtigt, den uns insoweit entstehenden Scha­den, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen, ersetzt zu verlangen. Weiterge­hende Ansprüche oder Rechte bleiben vorbehalten.

6.5

Sofern die Voraussetzungen von Absatz 4 vorliegen, geht die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung des Kaufgegenstandes in dem Zeitpunkt auf den Kunden über, in dem dieser in Annahme – oder Schuldnerverzug geraten ist.

6.6

Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, soweit der zugrundeliegende Kaufvertrag ein Fixgeschäft im Sinne von § 286 Absatz 2 Nummer 4 BGB oder von § 376 HGB ist. Wir haften auch nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern als Folge eines von uns zu vertretenen Lieferverzugs der Kunde berech­tigt ist, geltend zu machen, dass sein Interesse an der weiteren Vertragserfül­lung in Fortfall geraten ist.

6.7

Wir haften ferner nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Lieferverzug auf einer von uns zu vertretenden vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertrags­verletzung beruht; ein Verschulden unserer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen ist uns zuzurechnen. Sofern der Lieferverzug auf einer von uns zu vertretenden grob fahrlässigen Vertragsverletzung beruht, ist unsere Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.

6.8

Wir haften auch nach den gesetzlichen Bestimmungen, soweit der von uns zu vertretende Lieferverzug auf der schuldhaften Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht beruht; in diesem Fall ist aber die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.

6.9

Weitere gesetzliche Ansprüche und Rechte des Kunden bleiben vorbehalten.

§ 7 Gefahrenübergang – Verpackungskosten

7.1

Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist Lieferung “ab Lager” vereinbart.

7.2

Für die Rücknahme von Verpackungen gelten gesonderte Vereinbarungen.

7.3

Sofern der Kunde es wünscht, werden wir die Lieferung durch eine Transport­versicherung eindecken; die insoweit anfallenden Kosten trägt der Kunde.

§ 8 Mängelhaftung

8.1

Die Mängelrechte des Kunden setzen voraus, dass dieser seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist.

8.2

Soweit ein Mangel der Kaufsache vorliegt, ist der Kunde nach seiner Wahl zur Nacherfüllung in Form einer Mängelbeseitigung oder zur Lieferung einer neuen mangelfreien Sache berechtigt. Im Falle der Nacherfüllung sind wir – bezogen auf den Erfüllungsort der Nacherfüllung – verpflichtet, alle zum Zweck der Man­gelbeseitigung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen, jedoch begrenzt bis zur Höhe des Kauf­preises; Aus- und Einbaukosten allerdings nur dann, wenn die Voraussetzungen einer verschuldensabhängingen Schadensersatzhaftung gegeben sind.

8.3

Schlägt die Nacherfüllung fehl, ist der Kunde nach seiner Wahl berechtigt, Rück­tritt oder Minderung zu verlangen.

8.4

Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Kunde Schadenser­satzansprüche geltend macht, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, ein­schließlich von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unserer Vertreter oder Erfül­lungsgehilfen beruhen. Soweit uns keine vorsätzliche Vertragsverletzung angela­stet wird, ist die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.

8.5

Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern wir schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht verletzen; in diesem Fall ist aber die Schadenser­satzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.

8.6

Soweit dem Kunden im übrigen ein Anspruch auf Ersatz des Schadens statt der Leistung wegen einer fahrlässigen Pflichtverletzung zusteht, ist unsere Haftung auf Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.

8.7

Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt; dies gilt auch für die zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.

8.8

Soweit nicht vorstehend etwas abweichendes geregelt, ist die Haftung ausge­schlossen.

8.9

Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt 12 Monate, gerechnet ab Gefahrenübergang.

8.10

Die Verjährungsfrist im Falle eines Lieferregresses nach den §§ 478, 479 BGB bleibt unberührt; sie beträgt 5 Jahre, gerechnet ab Ablieferung der mangelhaf­ten Sache.

8.11

Informationen zu gegebenenfalls geltenden zusätzlichen Garantien und deren genaue Bedingungen finden Sie jeweils beim Produkt und auf besonderen Infor­mationsseiten im Online-Shop.

Kundendienst:

Sie erreichen unseren Kundendienst für Fragen, Reklamationen und Beanstan­dungen    Montags bis Donnerstags von 08:00 Uhr bis 16:30 Uhr,sowie Freitags von 08:00 Uhr bis 15:30 Uhr unter der Telefonnummer 02324/682530??? sowie per E-Mail unter .

§ 9 Gesamthaftung

9.1

Eine weitergehende Haftung aus Schadensersatz als in dem vorhergehenden § 8 vorgesehen, ist – ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs – ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Schadensersatzansprü­che aus Verschulden bei Vertragsabschluss, wegen sonstiger Pflichtverletzungen oder wegen deliktischer Ansprüche auf Ersatz von Sachschäden gemäß § 823 BGB.

9.2

Die Begrenzung nach Absatz 1 gilt auch, soweit der Kunde anstelle eines Anspruchs auf Ersatz des Scha­dens, statt der Leistung Ersatz nutzloser Aufwendungen verlangt.

9.3

Soweit die Schadensersatzhaftung uns gegenüber ausgeschlossen oder einge­schränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Schadensersatzhaf­tung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungs­gehilfen.

§ 10 Eigentumsvorbehaltssicherung

10.1

Wir behalten uns das Eigentum an der Kaufsache bis zum Eingang aller Zahlun­gen aus dem Liefervertrag vor. Bei vertragwidrigem Verhalten des Kunden, ins­besondere bei Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, die Kaufsache zurückzuneh­men. In der Zurücknahme der Kaufsache durch uns liegt ein Rücktritt vom Ver­trag. Wir sind nach Rücknahme der Kaufsache zu deren Verwertung befugt, der Verwertungserlös ist auf die Verbindlichkeiten des Kunden – abzüglich angemes­sener Verwertungskosten – anzurechnen.

10.2

Der Kunde ist verpflichtet, die Kaufsache pfleglich zu behandeln; insbesondere ist er verpflichtet, diese auf eigene Kosten gegen Feuer-, Wasser- und Dieb­stahlsschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern. Sofern Wartungs- und Inspektionsarbeiten erforderlich sind, muss der Kunde diese auf eigene Kosten rechtzeitig durchführen.

10.3

Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat uns der Kunde unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, damit wir Klage gemäß § 771 ZPO erheben kön­nen. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und außerge­richtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Kunde für den uns entstandenen Ausfall.

10.4

Der Kunde ist berechtigt, die Kaufsache im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu veräußern; er tritt uns jedoch bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Fak­tura-Endbetrages (einschl. MwSt) unserer Forderung ab, die ihm aus der Weiter­veräußerung gegen seine Abnehmer oder Dritte erwachsen, und zwar unabhän­gig davon, ob die Kaufsache ohne oder nach Verarbeitung weiter verkauft wor­den ist. Zur Einziehung dieser Forderung bleibt der Kunde auch nach der Abtre­tung ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt hier­von unberührt. Wir verpflichten uns jedoch, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlö­sen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug gerät und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Vergleichs- oder Insolvenzverfahrens gestellt worden ist oder Zahlungseinstellung vorliegt. Ist aber dies der Fall, so können wir verlan­gen, dass der Kunde uns die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazu gehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt.

10.5

Die Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsache durch den Kunden wird stets für uns vorgenommen. Wird die Kaufsache mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Kaufsache (Faktura-Endbetrag, einschließ­lich Mwst) zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbei­tung. Für die durch Verarbeitung entstehende Sache gilt im übrigen das gleiche wie für die unter Vorbehalt gelieferte Kaufsache.

10.6

Wird die Kaufsache mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen untrenn­bar vermischt, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhält­nis des Wertes der Kaufsache (Faktura-Endbetrag, einschl. MwSt) zu den ande­ren vermischten Gegenständen zum Zeitpunkt der Vermischung. Erfolgt die Ver­mischung in der Weise, dass die Sache des Kunden als Hauptsache anzusehen ist, so gilt als vereinbart, dass der Kunde uns anteilmäßig Miteigentum über­trägt. Der Kunde verwahrt das so entstandene Alleineingentum oder Miteigen­tum für uns.

10.7

Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Kun­den insoweit freizugeben, als der realisierbare Wert unserer Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 10 % übersteigt; die Auswahl der freizu­gebenden Sicherheiten obliegt uns.

§ 11 Datenschutzbestimmungen

Die Datenverarbeitung durch uns erfolgt unter Berücksichtigung des geltenden Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) sowie des Telemediengesetzes (TNG). Im übrigen wird auf die Hinweise in der auf unserer Website verfügbaren    Datenschutzerklärung verwiesen.